DEMOKRATIE

Transparenz

„Keine Unterlagen verheimlicht“

Wer hat denn nun Recht? Bürgermeister oder Reg. v. Ufr.

Seit 1957 regiert die CSU in Bayern ohne funktionierende Opposition

 

So zitiert das ME den Bürgermeister aus der Stadtratssitzung vom 25.09.25:

Damit widerspricht der Bürgermeister der gegenteiligen Feststellung der Reg. v. Ufr. in einem Schreiben vom 24.09.25. Darin wird hinsichtlich der Anlage 5) „Aufstellung der Schulden“ bestätigt:

 

„… eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden .., war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Alzenau über die Haushaltssatzung 2025 am 21.05.25 dem Haushaltsplan nicht als Anlage beigefügt.“

Und weiter:

„Im Hinblick auf diese Informationslage und die eigentliche Funktion des Formblattes als Informationsmaterial für den Stadtrat, ist der Haushaltsbeschluss vom 21.05.2025 nach unserer Auffassung trotz des formellen Fehlens der Anlage wirksam“.

 

Ein Auszug des Schreibens bei uns in den Quellen zu finden:

Quellen – Wir Bürger Alzenau

 

Nicht jedes staatliche Handeln kann gerichtlich überprüft werden.

Also kann die Auffassung der, in Kommunalwahlen gewählten, Reg. v. Ufr. nicht von unabhängigen Richtern überprüft werden.

Wirbuergeralzenau wollen an dieser Stelle keine rechtswissenschaftliche Diskussion über die Rechtsauffassung der Reg. v. Ufr. führen.

Es heißt, mehrere Sitzungen des Stadtrates gingen der Beschlussfassung voraus, in denen die Verschuldung der Stadt thematisiert wurde.

 

Erstmals wollte der Stadtrat den Haushalt am 27.03.25 beschließen, also muss diese Aufstellung schon seit März 2025 existieren. Wie sonst hätten zwölf CSU-Politiker am 27.03.25 für den 1. Haushaltsentwurf stimmen können?

Trotzdem dauerte es bis zum 05.08.25, dass der Stadtrat diese Informationen auch uns Bürgern offenlegte.

Fünf Monate also, in denen dem Stadtrat die katastrophale Finanzlage der Stadt schwarz auf weiß bekannt war (fast die Hälfte der Schulden wird nicht getilgt), aber dem Bürger vorenthalten wurde.

 

Wenn diese Anlagen nur als Informationsmaterial für den Stadtrat und nicht auch für uns Bürger gedacht sind,

warum dann überhaupt noch eine öffentliche Sitzung?

Dann genügt es doch, dass im Amtsblatt mitgeteilt wird,

„es gibt einen Haushalt und der sieht so aus.“

Der Stadtrat wird schon wissen, was er macht, oder?

Würde man sich so nicht viele Stunden Diskussionen im Stadtrat ersparen, weil informierte Bürger die geplanten Maßnahmen im Vorfeld der Abstimmung kritisieren?

 

Hat doch gerade (fast) gut geklappt mit dem Nachtragshaushalt 2025.

Statt die Fakten (Finanzzahlen, Liquiditätsplan, Einnahmen, Grundstückserlöse, usw.) wie früher in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss zu beraten, wird unter Mitwirkung aller Fraktionen im stillen Kämmerlein die aktuelle Finanzlage intern besprochen und dann dem Stadtrat ein Nachtragshaushalt mit EUR 2,8 Mio. zusätzlichem Kassenkredit empfohlen.

 

Auch auf Bundes- und Landesebene würde doch viel Zeit gespart, wenn bspw. der Haushaltsentwurf des Bundes nicht vorher veröffentlicht werden muß und so von den Medien, der Opposition (soweit existent) oder Sozialverbänden nicht analysiert werden könnte.

Da muß der Bürger schon vertrauen haben in seine gewählten Politiker.

Dafür gibt es „Brot und Spiele“ für das Volk.

Willkommen in Bayern,

„Monarchie und Anarchie in einem“.

(Zitat MP Dr. Markus Söder beim Neujahrsempfang 10.01.2025)

02.10.2025

Tiefpunkt der Demokratie in Alzenau

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Demokratie ist mehr als ein Kreuz auf einem Zettel alle 6 Jahre

Was passiert, wenn die gewählten Bürgervertreter Angst davor haben, die Bürger zu hören.

 

Ein Hinweis auf die Stadtratssitzung vom 25.09.25 war in der Lokalpresse nicht zu finden, obwohl mit

Nachtragshaushalt mit Krediterhöhung EUR 2,8 Mio.,

Antrag auf Bürgerentscheid zum Windpark Sülzert und

Petition zur Rechtmäßigkeit des Haushalts 2025

weitreichende Themen auf der Tagesordnung standen. Trotzdem war der Sitzungssaal prall gefüllt. Die Bürger waren durch eine Flugblattaktion zum Bürgerentscheid, aber auch durch wirbuergeralzenau aufmerksam gemacht worden.

Was sie dort erleben mussten, war der Tiefpunkt der Demokratie in der Alzenauer Stadtgeschichte.

Wir wollen hier nicht auf den Inhalt der konkreten Tagesordnungspunkte eingehen, das machen wir separat.

 

Was uns und die versammelte Zuhörerschaft sprach- und fassungslos machte, war das demokratieverachtende Gebaren der 24 anwesenden „Bürgervertreter“ (eine grüne Stadträtin war abwesend).

 

Wenn eine Bürgerin in ihrer Straße, eine Nebenstraße in Michelbach, ein Halteverbot fordert, so räumt ihr der Stadtrat umfangreiches Rederecht ein. Wenn dann einige Wochen später ihr Nachbar die Abschaffung dieses Halteverbots fordert, erhält auch er umfangreich Rederecht von unseren „Bürgervertretern“.

Und auch sonst wissen wirbuergeralzenau aus den letzten knapp 3 Jahren, in denen wir die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates besuchen, dass  es zum demokratischen Grundverständnis gehört, den Bürgern, die sich an den Stadtrat wenden, die Möglichkeit einzuräumen, ihr Anliegen selbst vorzutragen.

 

Unvergessen ist die Sitzung zum Windpark Sülzert am 01.02.23, als „Karin aus Kahl“ und andere, ihren Widerstand gegen die „Prüfung der Sinnhaftigkeit des Windparks“ umfangreich vortragen duften.

Der Bürgermeister selbst erlaubte dem „Bürger“ am Bildschirm seine Sicht zu erläutern.

Erst der damalige Stadtrat Dr. Röder unterbrach das aus dem Ruder laufende Schauspiel.

 

Und gestern?

 

Die Antragsteller des Ratsbegehren zum Bürgerentscheid baten um Rederecht, um die falsche Darstellung in der Vorlage richtig stellen zu dürfen.

Einstimmig abgelehnt von den Bürgervertretern, die sich so gerne für ihre Initiative „Demokratie stärken, Vielfalt erleben“ feiern lassen.

 

Auch der zweite Antragsteller, der seine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Haushaltes, schriftlich am 31.07.25 eingereicht hatte, sollte nicht gehört werden.

Der Schirmherr der „Demokratie stärken-Initiative Alzenau“, Bürgermeister Noll, ließ auch über diesen Redewunsch abstimmen und votierte persönlich, gemeinsam mit 22 Stadträten, gegen die Wortmeldung des Bürgers.

Nur ein „remotes rotes Stadtratsmitglied“ wollte hören, was der Bürger zu sagen gehabt hätte.

 

Abwegig war die Petition offenbar nicht, denn mit 24:0 stimmte der Stadtrat spontan nachträglich dafür, dass der Haushalt 2025 in Ordnung sei.

Selbst die GRÜNEN und die SPD, die am 21.05.25 noch gegen den Haushalt stimmten, waren dafür.

 

Wirbuergeralzenau rufen den Stadträten zu:

 

Wahre Demokratie beginnt dort, wo eigene Interessen zurückstehen.

26.09.2025

(NT-) Haushaltsberatungen im Hinterzimmer

Hinterzimmer Politik in Alzenau geht weiter

 

Nur vier Monate nach Haushaltsbeschluss bzw. zwei Monate nach Haushaltsgenehmigung geht der Stadt Alzenau schon das Geld aus.

Was wirbuergeralzenau schon vor Wochen prognostizierten ist eingetreten.

Ein Nachtragshaushalt mit einer Erhöhung des Dispo um EUR 2,8 Mio., auf dann insgesamt EUR 12 Mio. muß her, da sonst

„die Liquidität nicht ausreicht“.

 

Bis Ende 2024 reichte ein Dispo von insgesamt EUR 6 Mio., nun also das Doppelte.

 

Wirbuergeralzenau werden kurzfristig die wirtschaftlichen Folgen und die Begründung für den Nachtragshaushalt in einem eigenen Artikel darstellen.

 

Doch unabhängig davon, lässt die Art und Weise, wie dieser Nachtrag eingeholt werden soll, tief blicken.

 

„Größtmögliche Transparenz“ versprach Herr Noll in seinem Wahlprogramm und zum Amtsantritt.

 

Nach § 8 Nr. 1 der GO des Stadtrates berät der Haupt- und Finanzausschuss (HuF) die Haushaltssatzungen vor, also auch einen Nachtragshaushalt. In der Beschlussvorlage für den 26.09.25 heißt es:

 

„Als Beschlussempfehlung des HuF vom 16.09.25 ist das Kassenkreditvolumen im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung zu erhöhen.“

 

Von EUR 7,2 Mio. plus 2,0 Mio. Kassenkreditlimit der Stadtwerke, um EUR 2,8 Mio. auf EUR 12 Mio..

 

Am 16.09.25 fand zunächst der Werkausschuss und anschließend der HuF statt. Die Öffentlichkeit wurde dazwischen ausgeschlossen, um nicht-öffentlich im Werkausschuss tagen zu können. Nach 45 Minuten wurde die Öffentlichkeit wieder zur öffentlichen Sitzung des HuF zugelassen.

 

Einige Bürger und die Pressevertreter waren so zum öffentlichen Teil des HuF nicht mehr anwesend.

 

Zufall?

 

Laut Tagesordnung wurde im HuF das Pensionsgutachten der BVK vorgestellt. Das Gutachten wurde vorher mit der Tagesordnung veröffentlicht und ist so auf der website der Stadt einsehbar.

 

Nicht auf der Tagesordnung stand die Behandlung eines Nachtragshaushaltes 2025. Und wirbuergeralzenau, die den öffentlichen Teil des HuF vollständig verfolgten, wissen, dass es im öffentlichen Teil kein TOP „Nachtragshaushaltssatzung“ gab.

 

Also muss die „Beschlussempfehlung“ hinter verschlossenen Türen erfolgt sein. Ein klarer Verstoß gegen das gesetzliche Öffentlichkeitsgebot, das auch für Ausschüsse gilt.

 

So verhinderte man, dass die Presse darüber berichtet, auch wenn man sich nur 10 Tage Zeit gekauft hat. Denn ein Nachtragshaushalt muss öffentlich beschlossen werden, um wirksam zu sein.

 

Aufmerksame Leser unserer Seite erinnern sich sofort an die „nicht-öffentliche“ Sitzung zum Finanzierungsmodell mit der Bayerngrund bezüglich „altes Wellpappegelände“.

 

Bekannt nur dadurch, dass uns die Vorlage anonym zugespielt wurde.

Auch dort ging es um weitere Schulden in Millionenhöhe an einer Haushaltssatzung vorbei.

Nur ein (wohlwollender) Landrat, der das Konzept genehmigt, sei nötig, so steht es in der Vorlage

Tatsächlich müsste auch ein solches Geschäft öffentlich behandelt werden, zwar nicht als Haushaltssatzung, doch Darlehensaufnahmen im Hinterzimmer verstoßen gegen Gesetz und sind daher nichtig.

 

Hinterzimmerpolitik stärkt nicht die Demokratie, sondern die Ränder.

19.09.2025

Gutes Gefühl

Wir-Buerger-Alzenau schauen genau hin, wenn’s um unser Geld geht.
Der Stadtrat ist da großzügiger.


Nur vier Bürger harrten am 03.07.25 nach einem ergebnislosen zweistündigen Stadtrats-workshop (unser Artikel „Im Kreis drehen“) bis zum wichtigsten Thema zur Alzenauer Finanzlage, dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüferin, aus.

 

Im „rats-recap“ und in der Lokalzeitung wurde darüber nicht berichtet. 

Wir-Buerger-Alzenau sind auch gespannt, ob der Rechnungsbericht, wie in der Vergangenheit üblich, veröffentlicht wird.

 

Zwei „Prüfungsthemen“ waren es uns wert so lange zu warten.

 

Host-town-event und Rathaus Anbau.

 

Treue Leser erinnern sich sofort an unsere Artikel 

Oh wie schön ist Paraguay“ und „Das neue Trau(rige) Zimmer“. 

Neuen Lesern werden diese Artikel ebenfalls empfohlen.

 

Worum geht es?

 

Mit viel PR hat sich Alzenau in 2023 als „Home-town“ für eine Delegation von 80 Teilnehmern aus Paraguay an den „Special-Olympic-World-Games 2023“ präsentiert. Mit den Funktionären vor Ort hatte man schon vorher gute Kontakte geknüpft.

 

Doch als wir nachforschten, auf welcher Basis der Stadtrat darüber entschieden hatte, war Nichts zu finden. Der Bürgermeister und sein Vorgänger hatten eigenmächtig, ohne den Stadtrat zu fragen,  darüber entschieden. 

Am 28.11.2024 fragten wir daher in der Bürgerfragestunde nach den Kosten des Events der Stadt Alzenau.

 

Schriftlich hatte der Bürgermeister mitgeteilt, dass sich die Kosten auf 44 TEUR beliefen und nach Spenden noch 16 TEUR als Aufwand der Stadt entstanden sind. 

 

Die Rechnungsprüferin stellte nun fest, dass sich die Kosten auf 60 TEUR beliefen und Sponsoreneinnahmen von 34 TEURO erzielt wurden. 

 

Aufgrund unserer Nachfrage am 28.11.24 wollte sich der Bürgermeister nochmals erkundigen, ob sich der Landrat gerne an den Kosten beteiligen wolle, denn eine schriftliche Vereinbarung über die Kooperation mit ihm gab es nicht, so die Rechnungsprüferin.

 

Und tatsächlich. 

 

Am gleichen Tag des Rechnungsprüfungsbeginns im Dezember 2024, also nach unserer Anfrage, schickte der Bürgermeister dem Landrat eine Rechnung und die später auch beglichen wurde.

 

25.000 EUR Kosten darf der Bürgermeister nach der Geschäftsordnung selbständig für Sportveranstaltungen der Stadt entscheiden. 

Ob damit Aufenthalte von Teilnehmer eines Sportevents in Berlin oder eher „lokale Sportveranstaltungen“ gemeint sind, sollte der künftige Stadtrat klarstellen. 

 

Wir-Buerger-Alzenau klärten den Sachverhalt auf und reklamieren daher diese Kostenreduzierung durch die späte Zahlung des Landrates (18 Monate nach dem Event) für uns. Wo war der Stadtrat in dieser Zeit?

 

Auch über die Kostenerhöhung beim Rathausanbau äußerte sich die Rechnungsprüferin. Durch eine unabgestimmte nachträgliche Änderung im Belegungsplan der 3 Geschosse im Anbau seien der Stadt Mehrkosten von 58 TEURO + x entstanden. 

Übersehen hat die Rechnungsprüferin in Ihrem Bericht, dass es eine weitere, viel umfangreichere Änderung der Nutzung gab.

 

Denn ursprünglich wurde den Alzenauer Bürgern das OG als „neuer Ort für Heiratswillige verkauft“. Nach dem Tausch der Ringe treten die frisch Vermählten auf die Terrasse und blicken hinab auf die grüne Kahlaue.

 

Doch dieser Stadtratsbeschluss überzeugte den Bürgermeister und seine Stadtverwaltung nicht. Dort muss ein Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter hin und statt von Hochzeitsgesellschaften, kann die Terrasse von den Mitarbeitern für einen gemeinsamen „sun-downer“ genutzt werden.

 

So ein „Incentiv“ motiviert die Mitarbeiter doch ungemein.

 

„Sollen sie mich doch rügen“ antwortete der Bürgermeister trotzig auf unsere Nachfrage, dass doch ein Mehrheitsbeschluss des Stadtrates dagegensteht. So berichtete das damals kritische Main-Echo am 24.03.2024 „Heiraten in Alzenau doch ohne Terrasse“.

 

https://www.main-echo.de/region/stadt-kreis-aschaffenburg/heiraten-in-alzenau-doch-ohne-terrasse-art-8197585

 

Einen formalen „veröffentlichten“ Änderungsbeschluss haben wir bis heute nicht finden können. 

 

Ob bei diesen zusätzlichen Umbaukosten (bspw. auch eine hochwertige Küche), auch der Wechsel der Personalabteilung ins „traditionelle Trauzimmer der Stadt mit Blick auf die Kirche“ von der Rechnungsprüferin auch berücksichtigt wurde oder das im Bericht 2024 steht, wissen wir nicht.

 

Immerhin müssen sich „Heiratswillige“ das Ja-Wort nicht im Zwischenbereich vor dem Kassenhäuschen, wie von der Stadtverwaltung ursprünglich vorgeschlagen, geben. Das war selbst dem Stadtrat zu viel. 

 

Die ehemaligen Büros der Personalabteilung wurden umgebaut und vermitteln nun ein 

„ICE-Großraumwagen-feeling“,

wie ein Bürger bei der Präsentation der Bilder spontan urteilte.

 

Zwar hat der Bürgermeister bei Bauten nur eine Handlungsgrenze von 25 TEUR, aber man dürfe nicht die Gesamtzusatzkosten sehen, sondern müsse die Grenze je „Kostenposition“ betrachten, so die CSU-Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Geschickt portioniert lassen sich so größere Bauten auf kurzem Entscheidungsweg des Bürgermeisters stemmen. 

Kreativität ist in diesen Zeiten gefordert.

 

Das Einzelgewerk muss nur unter 25 TEURO bleiben. 

 

Konsequenzen hatte das alles für den Bürgermeister, trotz der von der Prüfungskommission mit Mehrheit festgestellten Pflichtverstößen, übrigens nicht, denn der Stadtrat hat ihm die Entlastung erteilt.

 

Schon zur Jahresrechnung 2022 stellte die Rechnungsprüferin zum Umgang mit dem Vermögen der Alzenauer fest: 

 

Im Falle einer Wirtschaftsprüfung in der freien Wirtschaft würde man von einem Ausweis-Problem sprechen, die Stichprobe angesichts einer Fehlerquote von über 20 % deutlich ausweiten und das Risiko für das interne Kontrollsystem als „hoch“ einstufen. 

Da es sich im vorliegenden Fall jedoch nicht um ein börsennotiertes Unternehmen, sondern um eine Kommune handelt, haben wir geringere Maßstäbe angelegt.

 

Heißt auf Deutsch: „Ist ja nur das Geld der Alzenauer Bürger und Steuerzahler.“
07.07.2025

Transparenz und Austausch

Bürgerrechte und Transparenz
Gemeinsam Verantwortung übernehmen

In einer Zeit zunehmender Polarisierung und schriller politischer Töne haben wir von „Wir-Buerger-Alzenau“ uns bewusst für einen anderen Weg entschieden: 

sachlich, lösungsorientiert und rechtlich fundiert

Nur wer auf einem sicheren Fundament steht, kann politische Inhalte glaubwürdig vermitteln – und Vertrauen zurückgewinnen.

 

Bereits im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahlen haben wir den Dialog gesucht: 

Mit der Stadt Alzenau, den Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat

sowie mit dem Landratsamt. 

Unser Ziel: eine Kultur des konstruktiven Austauschs, die es uns erlaubt, unsere Ideen für Alzenau offen darzulegen – und umzusetzen. Denn wir wollen Alzenau wieder zu dem Ort machen, den wir kennen, lieben und mitgestalten möchten.

 

Bürgerrechte und Transparenz

In unserer Arbeit stoßen wir immer wieder auf rechtliche Hürden – insbesondere dort, wo der Bürger nicht direkt klagebefugt ist. Das liegt an der Struktur des deutschen Verwaltungs- und Verfassungsrechts. Doch ein Thema ist uns besonders wichtig: 

das Recht auf Auskunft, wie es in Art. 38 und Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) verankert ist.

Kaum bekannt, aber äußerst relevant: 

Dieses Recht gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Einblick in Verwaltungsentscheidungen zu erhalten. Wir haben davon Gebrauch gemacht und einen entsprechenden Antrag an die Stadt Alzenau gestellt. Ob diesem stattgegeben wird, ist offen – aktuell verweigert die Stadt laut einem Bericht vom 08. Juni 2025 (Nick Höfler) die Auskunft. 

Dennoch ist Bewegung in der Sache: 

So wurde offenbar der Fachbereichsleiter des Bayerischen Städtetags mit einer Anfrage dazu befasst – ein kleiner, aber bedeutsamer Fortschritt.

 

Haushalt auf dem Prüfstand

Ein weiteres Anliegen betrifft die kommunale Haushaltsführung. Gemeinsam haben wir den aktuellen Haushaltsentwurf der Stadt juristisch geprüft. Unsere detaillierte Analyse mit Verweisen auf Urteile, Fachliteratur und Kommentare haben wir der Kommunalaufsicht beim Landratsamt übermittelt.

 

Zwar haben Bürgerinnen und Bürger keinen unmittelbaren Anspruch auf ein Einschreiten der Behörde – aber unser Anliegen fußt auf einem Grundrecht, das oft übersehen wird: 

Art. 17 Grundgesetz, das sogenannte Petitionsrecht. 

Es erlaubt jedem, sich mit Anregungen oder Beschwerden an zuständige Stellen zu wenden. Genau das haben wir getan.

Die Antwort des Landratsamts war für uns ernüchternd. Doch sie bestätigt uns umso mehr darin, 

für Recht, Transparenz und demokratische Kontrolle einzutreten.

Verantwortung beginnt im Amt

Wir haben der Kommunalaufsicht sämtliche relevanten Informationen zur Verfügung gestellt – juristisch klar und fundiert. Was damit geschieht, liegt nun in der Verantwortung der Aufsichtsbehörde. Doch wir möchten an eines erinnern: Beamte sind dem Gemeinwohl verpflichtet. 

Sie leisten ihren Eid auf die Verfassung – und sind verpflichtet, auf erkannte Rechtsverstöße hinzuweisen. Das ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaates – und das, was uns von der Willkür unterscheidet.

 

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

In einer Demokratie lebt der Staat vom Mitwirken seiner Bürgerinnen und Bürger. Nicht immer ist der Weg einfach, oft auch rechtlich komplex – aber er ist notwendig, wenn wir Transparenz, Gerechtigkeit und Beteiligung ernst nehmen wollen.

Mit diesem Geist wollen wir weiterhin Verantwortung übernehmen. 

Nicht aus Prinzip, sondern aus Überzeugung. 

 

Für Alzenau, 

für unsere Gemeinschaft und 

für einen funktionierenden Rechtsstaat, in dem Beteiligung mehr ist als nur ein Kreuz auf dem Wahlzettel.

Bleiben Sie kritisch, bleiben Sie interessiert – und kommen Sie gerne auf uns zu. Denn nur gemeinsam entsteht der Wandel.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Feiertag und sonnige Tage!

 

Nick Höfler (Ortsteil Hörstein)
18.06.2025

Transparenz ist das Fundament demokratischer Kontrolle

Information für Alle – Wo ist das Problem?

Eine lebendige Demokratie braucht den offenen Dialog. Doch ohne Transparenz kann kein ehrlicher Diskurs entstehen – und genau daran fehlt es in Alzenau immer wieder.

Dabei ist der rechtliche Rahmen eindeutig: Artikel 52 der Bayerischen Gemeindeordnung legt fest, dass Sitzungen kommunaler Gremien grundsätzlich öffentlich abzuhalten sind. Nicht-öffentliche Beratungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig.

Umso irritierender ist es, dass in Alzenau regelmäßig Themen hinter verschlossenen Türen verhandelt werden – oft ohne nachvollziehbaren Grund. Die Häufung solcher intransparenter Sitzungen wirft Fragen auf und untergräbt das Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse.

Ob es um Windkraft, Feuerwehrstandorte oder um das Unternehmen Wellpappe geht – viele Entscheidungen fallen im Verborgenen. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Protokolle später einzusehen – doch das gilt nicht für nicht-öffentliche Sitzungen. Damit bleibt ein Großteil der politischen Tätigkeit des Stadtrats und des Bürgermeisters für die Öffentlichkeit im Verborgenen. 

Ähnlich verhält es sich mit den anderen kommunalen Projekten. 

Wie sollen Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, ob ein Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt wurde, wenn grundlegende Informationen wie Grundstückskaufpreise nicht offengelegt werden?

Die Stadt Alzenau verweigert bislang die Auskunft – trotz unseres ausdrücklichen Verweises auf Artikel 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes, der einen klaren Auskunftsanspruch gewährt. Mehrfach haben wir im Rahmen unserer politischen Arbeit nachgehakt – ohne Erfolg. 

Die Ablehnung stützt sich auf ein Arbeitspapier des Landesdatenschutzbeauftragten, dessen Argumentation selbst für juristische Laien zeigt, dass der Bürger im Regelfall einen Auskunftsanspruch hat. Eine Ausnahme ist stets zu begründen, um rechtlichen Prinzipien wie dem Demokratieprinzip oder dem Grundsatz der Öffentlichkeit gerecht zu werden. 

Nicht der Bürger sollte begründen müssen, warum er einen Anspruch hat. Sondern die Stadt sollte mit jedem Antrag überlegen, warum vom Regelfall abgewichen wird und eine Information nicht veröffentlicht wird. 

Zu folgenden Projekten werden wir in nächster Zeit einen solchen Antrag stellen: 

⁃    Dornhecker Haus in Hörstein 

⁃    Burggrundstück in Alzenau 

⁃    Marienheim in Wasserlos 

⁃    Weitere Details zum Tauschvertrag mit der Wellpappe

Wir geben uns damit nicht zufrieden. Wir fordern die Offenlegung dieser Informationen – und wir versprechen: Sollte uns die Verantwortung übertragen werden, werden wir sie der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Wir stehen für eine neue politische Kultur: Nur das rechtlich Unvermeidbare gehört in den nicht-öffentlichen Teil einer Sitzung. 

Alles andere muss offen und transparent diskutiert werden.

Denn wo Transparenz fehlt, wächst Misstrauen.

Und ohne Vertrauen gibt es keine Teilhabe, keine Akzeptanz – nur Distanz und Ablehnung.

Genau deshalb ist jetzt der Moment gekommen, Klartext zu sprechen.

Bis dahin – bleiben wir wachsam.

Nick Höfler (Ortsteil Hörstein)
08.06.2025

Rückgrat im Stadtrat

Zunächst die gute Nachricht aus der Stadtratssitzung vom 14.11.24:
 
Der Dispo von bis zu EUR 8 Mio. wird nicht benötigt!

Die schlimmsten Befürchtungen haben sich nicht bestätigt.
Dank unserer fleißigen Gewerbetreibenden, die erneut EUR 2,2 Mio. über Plan geliefert haben, konnte eine fortdauernde Dispo-Inanspruchnahme  verhindert werden.

Danke!

Weniger angemessen entwickelte sich die Abstimmung über den Nachtragshaushalt 2024.
Lange Rede, kurzer Sinn.
 
Die aufgezeigte Liquiditätsplanung zeigte vielmehr, dass die Dispo-Inanspruchnahme schon im September 2024 notwendig war. Trotz Haushaltssperrenbeschluß zu diesem Zeitpunkt wurde die Kassenkredit-Inanspruchnahme von ca. EUR 8 Mio. für 6 Tage damals nicht berichtet und nicht kompetenzgerecht vom Stadtrat genehmigt.
Dies versuchte der Bürgermeister nun mittels Nachtragshaushaltes rückwirkend zum 01.01.2024 zu heilen, da die Kommunalaufsicht dies monierte.
 
Entschlossen trat die Mehrheit des Stadtrates diesem Ansinnen entgegen.
 
Nach vorne geblickt ergaben die aufgezeigten Zahlen keinen akuten Kreditbedarf.
 
Des Pudels Kern?
 
Einzig die Heilung der nicht genehmigten Kreditüberziehung sollte nachträglich beschlossen werden.
 
Erste Abstimmung dazu: 10 : 12
Zweite Abstimmung: 11:12
(In dieser Extremsituation vergaß der Bürgermeister seine eigene Stimme)
 
Abgelehnt!

Es folgte eine beispiellose, demokratieverachtende Reaktion.

Der Bürgermeister ermahnte die ablehnenden Stadträte an Ihren Amtseid auf Grundgesetz und bayerische Verfassung. Dieses Abstimmungsverhalten verursache einen immensen Schaden für die Stadt Alzenau.

Die Zuhörer fragten sich: Welcher Schaden?
Die Kompetenzüberschreitung im Herbst ist Fakt.
Daran ändert auch ein nachträglicher Beschluss nichts.

Schlussendlich hat die Stadt Alzenau keinen Cent mehr oder weniger in der Kasse unabhängig vom Abstimmungsergebnis.

Die Mehrheit hat Rückgrat gezeigt.

Gut so!
14.11.2024

Demokratie stärken / Transparenz in Alzenau

Wenige Wochen nach der Alzenauer Erklärung „Demokratie stärken“ plant die Stadt Alzenau In seiner Sitzung am 25.04.2024 eine Änderung der Geschäftsordnung. Es steht zu befürchten, dass dies einen Rückschritt gegenüber der aktuell gelebten Veröffentlichung der Niederschriften der öffentlichen Stadtratssitzungen bedeutet. Künftig sollen
1.
alle Bürger der Stadt Alzenau in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen Einsicht nehmen können und sich gegen Kostenerstattung Abschriften erteilen lassen können     (§ 35 Absatz 1 der GO).
Bisher wurden Niederschriften der öffentlichen Sitzungen auf der Homepage der Stadt und im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht, obwohl dies in der Geschäftsordnung so nicht ausdrücklich geregelt ist. Es ist daher abzuwarten, ob dies künftig so bleibt oder auf die Möglichkeit der Einsichtnahme und Abschriftenerteilung verwiesen wird.
Warum sollte ein Bürger dies tun, wo doch die Niederschriften der öffentlichen Sitzung sowohl auf der homepage als auch im Amtsblatt der Stadt Alzenau verfügbar sind. Oder?

Weshalb den Bürgern dabei nicht gestattet wird im digitalen Zeitalter sich selbst kostenlos mittels Handy „Abschriften zu erstellen“ bleibt unklar.

2.
die Bürgerfragestunden vor Beginn der öffentlichen Stadtratssitzung abgehalten werden (§ 23 der GO).
Selbstverständlich steht es den Stadträten künftig frei, die Bürgerfragestunden zu verfolgen, aber eine Pflicht dazu gibt es nicht.
In den letzten beiden Bürgerfragestunden gab es seitens des Stadtrates Beschwerden über die Dauer der Bürgerfragen. Dies entfällt künftig.

Transparency International Deutschland e.V. weist zu Recht darauf hin, dass

Transparenz die Voraussetzung für eine lebendige Demokratie ist.
https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/informationsfreiheitstag-transparenz-ist-die-voraussetzung-fuer-eine-lebendige-demokratie
 
Wir-Buerger werden aufmerksam verfolgen, wie es die Stadt Alzenau künftig mit der Transparenz Ihres Tuns gegenüber den Bürgern hält. 

Bürgerliches Demokratieverständnis in Alzenau

1/3 der Alzenauer Bürgervertreter bei Haushaltsberatungen außen vor

Für Demokratie einstehen ist oft unangenehm

„Die Stadt und die Demokratie haben gewonnen jetzt“,

 

so läßt sich der Fraktionsvorsitzende der CSU anlässlich der Stadtratsentscheidung zum Haushalt 2025 in der Lokalzeitung zitieren.

Den Inhalt des Haushaltes 2025, wenn er denn kommt, haben wir schon kommentiert.

 

Heute wollen Wir-Buerger-Alzenau uns mit der Art und Weise beschäftigen, wie dieser Beschluss zustande gekommen ist.

 

Wenn die Stadtratsmehrheit ausnahmsweise nicht die CSU beinhaltet, dann, so der Fraktionsvorsitzende nach der letzten Entscheidung gegen den Haushalt am 27.03.25
„… ist das für’n Ars..“ 

 

In der Sitzung vom 21.05.25 und in der anschließenden Berichterstattung dazu haben die Alzenauer Bürger erfahren, dass sich die CSU mit dem Bürgermeister, den beiden „FREIEN“ Fraktionen und dem Kämmerer  intensive Gespräche führten und u. a. die Zahlungsströme des Liquiditätsplanes zum Kassenkredits analysierten. 

 

Dass die Stadtverwaltung dabei nicht alle Stadtratsmitglieder, wie gesetzlich vorgeschrieben, informiert und eingebunden hat, ist allein schon unerhört.

 

Gemeinsam hat man („Goldene Bilanzregel“ !) Investitionszahlungen identifiziert und aus dem Kassenkredit eliminiert. Man kam dabei gemeinsam mit dem Kämmerer auf nicht in den Kassenkredit gehörende Zahlungen i.H.v. 2.990 TEURO. 

Hierbei handelt es sich um Investitionen, die nicht mit kurzem Geld, sondern mittels Darlehen finanziert werden müssen, so die FDP.

 

Wir-Buerger glauben nicht, dass die GRÜNEN und Roten dies anders beurteilt hätten, denn so schreibt es schließlich die Bayerische Gemeindeordnung vor.

 

Gleichwohl blieben die GRÜNEN und die ROTEN bei diesen Beratungen außen vor. Zwar behauptet der Bürgermeister Anderes, doch nach Rücksprache mit den beiden Fraktionen, wissen Wir-Buerger, wem wir glauben wollen.

 

Natürlich hätten Wir-Buerger diese Analyse der Zahlungsströme auch gerne gesehen, denn der dazugehörige, nur kurz veröffentlichte, Liquiditätsplan vom 10.04.25, war an dieser Stelle lückenhaft.

 

Unsere Zuordnung der Zahlungsströme des ¾ Liquiditätsplanes (01.01.-18.03.25 blieb bisher eine Blackbox) hatte ein anderes Ergebnis:

 

Baumaßnahmen FW Michelbach“ 10 x 130 TEURO                1.300 TEURO

Baumaßnahmen Gunkelsrain“  9 x 60 TEURO                              540 TEURO

Baumaßnahmen KiTa Wasserlos“ 3 x 200 TEURO                      600 TEURO

                                                                                                           2.440 TEURO

Im Finanzplan, also dem Vermögenshaushalt, finden

wir noch EUR 2 Mio. Aufgeldzahlung 

Tauschvertrag Wellpappe                                                              2.000 TEURO 

 

Das wären also schon                                                                    4.440 TEURO,

die wir zumindest auf den ersten Blick, 
dem Investitionsbereich zuordnen würden („Goldene Bilanzregel“ halt).

 

Möglicherweise sind die Positionen 

„Investitionen Straßenentwässerung, Hallen / Bäder“ 

im Liquiditätsplan einfach nur vom Kämmerer falsch 

bezeichnet, denn sie summieren sich auf weitere                   1.053 TEURO.
                                                                                                        _______________

                                                                                                          5.493 TEURO

Und da sind mögliche Investitionen im 

„dunklen Zeitraum 01.01. – 18.03.25“ noch nicht einmal dabei.

 

Die „Bürgerlichen“ haben nur 2.990 TEURO ermittelt, (wie auch immer?), denn nur um diesen Betrag erhöhten sie die Darlehensaufnahmen.

 

Natürlich können die Zahlungen zunächst über das Kassenkreditkonto geleistet werden, aber dann sollte die Rückführung mittels Darlehensaufnahme kurzfristig folgen. 

Das war im Liqui-Plan vom 10.04.25 nicht der Fall. 

 

Die Geschäftsordnung des Alzenauer Stadtrates verlangt in § 7 (1): 

 

Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Gegenstände für die Beratung in der Vollversammlung des Stadtrates und einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

 

Gemäß § 8 Nr. 1 ist der „Haupt- und Finanzausschuss“ ein Vorberatender Ausschuss der (Ziffer 1.10) den 

 

Erlass der Haushaltssatzung und die Aufstellung des Haushaltsplanes

 

vorbereitet.

 

Auf der Tagesordnung des HuF am 08.05.25 sucht man vergebens nach einem TOP „Erlass der Haushaltssatzung 2025“. 

Dient die Behandlung der Haushaltssatzung im öffentlichen Teil der HuF-Ausschusssitzung nicht auch der Information der Bürger, also der Transparenz als Element der Demokratie?

 

Auf solche Förmelei kann man im „bürgerlichen Lager“ locker verzichten, wenn man sich doch im Kreise der Fraktionsvorsitzenden einig ist.

 

Demokratie ist nicht nur eine Mehrheit vor der Abstimmung organisieren, sondern auch eine vorherige Einbeziehung aller Beteiligten.

 

Unweigerlich wird man an die Entstehung des neuen Alzenauer Logos erinnert. 

Ohne vorherige Befassung im zuständigen Ausschuss und auch nicht im Stadtrat, werden erhebliche Kosten ausgelöst und der Stadtrat vor vollendete Tatsachen gestellt. 
Aus der CSU hieß es damals schmallippig,  

„wir müssen ja nur zur Kenntnis nehmen, nicht entscheiden“.

 

Gelobte der Bürgermeister damals nicht Besserung durch künftige Beachtung der Geschäftsordnung und den Respekt vor den Rechten und Aufgaben der gewählten Bürgervertreter?

 

Natürlich könnten die „übergangenen grünen und roten Stadträte“ gegen diese Aushöhlung ihrer Rechte und Pflichten als Bürgervertreter vorgehen.  

 

Doch dieses Einstehen für Demokratie ist sicher unangenehm.

 

Und so werden die Stadträte am 21.06.25 mit ihren „bürgerlichen Kollegen/-innen“ aus dem Stadtrat Seite an Seite beim Marktfrühstück „Demokratie stärken“ sitzen, wenn der Schirmherr der Alzenauer Demokratie-Bewegung die Alzenauer Bürger begrüßt.

 

So wie es immer am Ende des „Königlich bayerischen Amtsgericht“ hieß:

 

„Das Leben geht weiter, ob Freispruch oder Zuchthaus, auch in der guten, alten Zeit – und auf die Guillotin‘ hat unser alter Herr Rat eh‘ niemanden geschickt …“
24.05.2025

Demokratie stirbt im Dunklen

Dreister Angriff auf das Informationsrecht der Alzenauer Bürger
Stadträte wollen nicht für ihre Entscheidungen einstehen

Aufmerksamen Bürger ist zuletzt aufgefallen, dass in öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse diverse Aufträge tabellarisch veröffentlicht wurden. 

 

Von Aufträgen an Heizungsbauer über 6.888,53 €, bis hin zu Darlehensaufnahmen bei der LfA Förderbank Bayern über 2.000.000,- € wird informiert.

 

Wir-Buerger sind dabei nicht schuldlos, denn wir haben auf die Notwendigkeit von Transparenz, durch Veröffentlichung von Beschlüssen hingewiesen.

 

Dabei wollten Wir-Buerger eigentlich nur die Beschlüsse zum Alzenauer „The Rock“ einsehen. Mit welchen Überlegungen hat wer damals wie abgestimmt? Die Frage ist doch legitim, vor dem Hintergrund, dass die Immobilienbrache im Herzen Alzenaus bisher EUR 1,8 Mio. gekostet hat, ohne dass ein Verkaufserlös absehbar ist.

Ob die Beschlüsse auch unter Verschluss wären, wenn dort heute das geplante Wohn-, Geschäfts- und Ärztehaus stehen würde? 

 

Die bayerische Gemeindeordnung bestimmt in Art. 52:

 

(2)

Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. 

 

Das Wohl der Allgemeinheit legt der Alzenauer Stadtrat dabei sehr weit aus. Wenn dem Bürgermeister und / oder dem Stadtrat die Behandlung eines Themas in der Öffentlichkeit „Un-wohl-sein“ bereitet, dann wird das halt nicht-öffentlich besprochen, denn 

 

„was dem Stadtrat dient, dient der Allgemeinheit“.

 

Zuletzt konnte man das exemplarisch am neuen Logo der Stadt verfolgen:

 

In öffentlicher Sitzung am 28.11.24 stellte die Stadtverwaltung dem Stadtrat den neuen Markenauftritt vor (tatschlich gab man es dem Stadtrat nur zur Kenntnis, wofür sich dieser auch artig bedankte).

 

Als dann aber die Unzufriedenheit in der Bürgerschaft wuchs und selbst einige Stadträte (immerhin eine Mehrheit von 13 Mitgliedern) ihre Aufgaben und Pflichten als Stadtrat verletzt sahen, sollte das Thema nochmals erörtert werden.

 

Diesmal aber nicht in der Öffentlichkeit, sondern im stillen Kämmerlein am 20.02.25 in einer nicht-öffentlichen Sitzung. 

 

Aufgrund welcher gesetzlichen Gründe?

Berechtigter Ansprüche einzelner ?

Wohl der Allgemeinheit?

 

Dass die „Opposition“ diesmal stabil geblieben ist, haben wir bereits am 20.02.25 berichtet. 

 

Doch zurück zum Thema. 

Denn die bayerische Gemeindeordnung regelt auch:

 

(3)

Die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Der Grundsatz der offenen Abstimmung, wonach Gemeinderatsmitglieder für ihre Überzeugung einzutreten haben und auch gegenüber der Öffentlichkeit Farbe bekennen sollen, erlaubt es dem Stadtrat das Abstimmungsverhalten des Einzelnen zu veröffentlichen. 

 

So hat es das VG München entschieden und so wurde es seit Jahren in Alzenau gehandhabt. 

Bisher wurden die Namen der mit „Nein“ stimmenden Stadträte im Protokoll aufgeführt. Da es grundsätzlich keine Enthaltung gibt, haben die anderen mit „Ja“ gestimmt.

 

Doch nun wurde uns aus dem Rathaus aktuell mitgeteilt:

 

Der Stadtrat hat sich gegen eine Veröffentlichung der namentlichen Beschlussfassung ausgesprochen.

Dies wird programmtechnisch in Kürze umgesetzt. Dann werden nur noch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.“

 

Kein Bürger, der nicht in der Sitzung anwesend war, soll also erfahren, 

wer zu einem Thema 

wie abgestimmt hat.

 

Selbstverständlich haben Wir-Buerger umgehend bei der Stadtverwaltung und den Stadtratsfraktionen nachgefragt, 

 

auf wessen Initiative hin, 

mit welcher Mehrheit,

in welcher Sitzung 

dieser Angriff auf das Informationsrecht der Alzenauer Bürger

beschlossen wurde.

 

Einen Beschluss des Stadtrates, die Jahrzehnte gelebte Praxis zu ändern, der auch unsere Fragen beantwortete, haben wir nicht erhalten.

 

Noch heißt es in der Geschäftsordnung der Stadt Alzenau in § 35 (1):

 

In die Niederschriften über öffentliche Sitzungen können alle Bürger der Stadt Alzenau Einsicht nehmen.

 

Dort muß auch das Abstimmungsverhalten der Stadträte bzw. des Bürgermeisters dokumentiert sein, denn im Falle eines Interessenkonfliktes muß auch noch nachträglich festgestellt werden können, ob die Stimme des „befangenen Mitgliedes“ entscheidend war, Art. 49 (4) GO.  

 

Wenn zum Beispiel 

mittels einer Abstimmung über einen Nachtragshaushalt 

rückwirkend die Höhe des Kreditlimits erhöht werden soll, 

dann darf derjenige, 

der vorher eine ungenehmigte Kreditüberziehung verantwortet hat oder der mit jemanden verwandt ist, der eine Kreditlinie rechtswidrig überzogen hat, 

selbstverständlich nicht darüber abstimmen.

 

Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

 

Fast ein Jahr ist es nun her, dass der Stadtrat mit einem geschickten Schachzug die Bürgerfragestunde aus der Stadtratssitzung „eliminierte“, mit der beabsichtigten Konsequenz, dass die Bürgerfragen und die Antworten des Bürgermeisters nun nicht mehr im Protokoll veröffentlicht werden. 

 

Seitdem übernehmen Wir-Buerger die Protokollierung der Bürgerfragestunde hier auf unserer website, damit alle Bürger die Möglichkeit haben sich über diese Themen zu informieren. 

Denn auch in der örtlichen Presse wird leider nicht konsequent darüber berichtet. 

 

Nun haben wir also eine weitere Aufgabe.

 

Wir-Buerger werden das Abstimmungsverhalten der Stadträte und des Bürgermeisters dokumentieren und namentlich hier veröffentlichen. 

 

Zumindest bis März 2026, wenn ein neu gewählter Stadtrat aufzeigen kann, wie er es hält mit

„Demokratie stärken durch transparente Entscheidungen“


01.03.2025

Logo „alles alzenau“

Neues Logo noch nicht vom Tisch
Stadtrat pocht auf Mitsprache
Auslandsreisen auf Kosten der Stadt Alzenau

Auf Drängen der Opposition (DIE Grünen, FWG, SPD und FDP) hat sich der Alzenauer Stadtrat erneut mit dem neuen Logo „alles alzenau“ in öffentlicher Sitzung am 20.02.2025 beschäftigt.

 

Ursprünglich wollte der Bürgermeister die Sache mal wieder

 

heimlich, still und leise

 

in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Stadtrates abfrühstücken. 

 

Doch diesmal spielte die Opposition nicht mit und forderte die Verlegung des Themas aus dem nicht-öffentlichen Teil in das Licht der Öffentlichkeit am 20.02.25.

 

Wir-Buerger hätten uns gewünscht, dass dieser TOP vorab bekannt gemacht worden wäre, damit eine breite Öffentlichkeit die Diskussion hätte verfolgen können.

 

Wir hatten schon in unserem Artikel am 30.11.2024

„Wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt“

 

darüber berichtet, dass die Stadtverwaltung eigenmächtig ein neues „branding“ der Stadt entwickelt und verbreitet hat.

 

Nachdem schon mehrere Tage großflächig für den Weihnachtsmarkt 2024 geworben wurde, hat der Bürgermeister dieses neue Logo dem Stadtrat (unseren Bürgervertretern) am 28.11.2024 erstmals nur „zur Kenntnisnahme“ vorgelegt. 

 

Zu entscheiden oder mitzureden zum „Außenauftritt der Stadt Alzenau“ hatten die Stadträte nach Ansicht des Bürgermeisters nichts.  

 

„Laut Geschäftsordnung des Stadtrates sei dies ein laufendes Geschäft der Verwaltung gewesen“,

läßt der Bürgermeister im Protokoll festhalten.

 

Der Unmut in der Bürgerschaft über diesen „Coup“ wurde nun aber offenbar so groß, dass sich der Stadtrat erneut mit dem Logo, den Kosten und dem anmaßenden Handeln der Stadtverwaltung beschäftigen musste.

 

Im Ergebnis verlangt der Stadtrat, geschäftsordnungskonform, zunächst eine Befassung im Ausschuss für Sport, Kultur, Freizeit und Tourismus.

 

„Bis dahin dürfen keine weiteren Kosten anfallen“, 

forderte ein SPD-Stadtratsmitglied ausdrücklich.

 

Wir Alzenauer Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, 

 

wer im Stadtrat für und wer gegen dieses neue Logo ist.

 

Ob nun aus historischen, ästhetischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen. 

 

Alzenauer Bürger sollten nun die Gelegenheit nutzen, 

 

ihren Bürgervertretern persönlich ihre Meinung zum neuen Logo

 

mitzuteilen, damit diese demnächst zum Wohle und nach dem Willen aller Alzenauer entscheiden können. 

 

Doch auch dieses Mal lohnte sich die Teilnahme an der Stadtratssitzung für Informationen, die nicht auf der öffentlichen Tagesordnung stehen. 

 

Zuletzt: 

Kosten „The Rock“ EUR 1,8 Mio.

 

Diesmal:

Die Reise nach Jerusalem“.

Aber nicht das Kindergeburtstagsspiel mit einem Stuhl zu wenig.

Der Bürgermeister reiste 2021 auf Kosten der Alzenauer Bürger nach Israel und der Stadtrat tolerierte das nachträglich. 

Auch ein „laufendes Geschäft der Verwaltung“? 

 

Wer so mit dem Geld der Bürger Alzenaus umgeht darf sich über Haushaltslöcher nicht wundern.
20.02.2025

Oh, wie schön ist Paraguay Host-town 2023

Kommunalfeudalismus in Alzenau
Stadtratsbeschluss wieder nicht nötig

Neulich berichtete der Bürgermeister in einer Stadtratssitzung davon, dass er nach Paraguay eingeladen wurde, nachdem in 2023 eine Delegation von dort Alzenau für vier Tage besuchte, bevor sie zu den Special Olympics World Games 2023 nach Berlin aufbrach. Selbstverständlich trage der Bürgermeister seine Reisekosten für diesen Kurztrip auf Einladung nach Südamerika selbst. 

Das weckte unsere Neugier und wir recherchierten zur Host-town-Veranstaltung 2023. 

Wir-Buerger fragten beim Bürgermeister an, wann der Stadtrat die Ausrichtung des „host-town-events 2023“ beschlossen hat und mit welchen Kosten man damals kalkulierte.

 

Denn mit der Bewerbung als „host-town“ verpflichtete sich die Kommune, im Falle des Zuschlags, die daraus folgenden Kosten zu übernehmen.

 

Andere Kommunen haben sich auch als host-town für die „Special Olympics World Games 2023“ beworben. Die Stadt Fürth etwa (Einwohner 132.032; Steuereinnahmen 2022: EUR 150 Mio.), hat daher im Vorfeld einen  Beschluss für seine Bewerbung für 40 Teilnehmer gefasst. Im Internet ist dies zu finden:
 https://stadtrat.fuerth.de/vo0050.asp?__kvonr=59211

 

In Alzenau dagegen wurde der Stadtrat lediglich am 09.03.2023 im Kultur-, Sport, Freizeit- und Tourismusausschuss darüber informiert, dass man den Zuschlag als host-town-Veranstalter, in Kooperation mit dem Landkreis,  für eine 80-köpfige Delegation erhalten hat. 

Angaben darüber, mit welchen Kosten für diese Delegation zu rechnen sei, finden sich in dem Sachstandsbericht nicht.  

 

Daher ist die Frage legitim, was dieses Event gekostet hat. 

 

Manches wurde uns schriftlich beantwortet, manches haben wir in der Bürgerfragestunde am 28.11.24 nachgefragt.

 

Dem Stadtrat gegenüber erklärte der Bürgermeister nach Zuschlag zur host-town, dass

 

man sich entsprechende private Fördergeber zur Deckung anfallender Kosten erhoffe“.

 

Schriftlich teilte der Bürgermeister uns mit, dass Kosten i.H.v. ca. 44 TEUR angefallen sind und nach Spenden letztlich ca. 16 TEURO bei der Stadt Alzenau als Aufwand hängen blieben. 

 

Einen Beitrag des Landrats, als Kooperationspartner, gab es nicht. 

Aber aufgrund unserer Nachfrage, 

 

wolle sich der Landrat nochmal überlegen, ob er es etwas dazugibt

 

so die Antwort des Bürgermeisters. 

 

Dass in den 44 TEUR nicht die Kosten für vorbereitende Besuche (u. a. Bad Tölz) und der Begleitung der Gäste nach Berlin des Landrates, des Bürgermeisters und weiterer Personen enthalten sind, bestätigte der Bürgermeister am 28.11.24. 

Wie hoch diese Kosten waren, hat er uns bislang nicht mitgeteilt.

 

Host-town war kein regionales Sportevent, sondern ein Vier-Tage-Aufenthalt für eine Delegation aus Paraguay, die anschließend zum eigentlichen Sportevent nach Berlin weiterreiste. Also keine lokale Veranstaltung, für die der Bürgermeister bis zu 25 TEURO laut Geschäftsordnung ausgeben darf.

 

Kooperationsprojekte mit dem Landkreis sind für Alzenau zuletzt nicht gut gelaufen. Für den Beitrag des Landrats galt wieder einmal, bisher:

 

Außer Spesen, nichts gewesen


vgl. auch „Dämmerung im Leuchtturmprojekt Sonnenland“ vom 03.11.24.
10.11.2024

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